Jahresthema 2020: RISEUP4ROJAVA

Wir haben unser Jahresthema aus mehreren Gründen gewählt:

Zum Einen scheint es uns eines der aktuellsten Themen der internationalistischen, sozialistischen, feministischen, ökologischen und antifaschistischen Bewegung zu sein. Rojava ist eine konkrete Utopie – sie ist nicht das Paradies auf Erden und sie ist keine Projektionsflächer unserer wildgewordenen Fantasien. Sie ist der konkrete Versuch eines gesellschaftlichen Gegenentwurfs, den die Menschheit und dieser Planet so dringend braucht.

Zu Anderen scheint uns das Thema gerade deshalb geeignet für unsere Arbeit, weil Rojava als konkrete Utopie genau für die gesellschaftlichen Themen steht, die uns wichtig sind: Feminismus, Ökologie, Rätedemokratie, kooperatives Wirtschaften, Internationalismus.

2020 werden wir also unsere Maßnahmen, unsere Kinder-, Jugend- und Erwachsenen-Gruppenstunden, unsere Aktionen, unsere Jugendpolitik, unsere Proteste, unsere innerverbandliche und all unsere Arbeit schwerpunktmäßig an diesem Thema ausrichten.

Wir freuen uns schon darauf. Wenn du auch Lust hast, bei uns mitzumachen – komm gerne zu uns!

Freundschaft!

Ausführlicher Prozessbericht

Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen,

seit zwei Wochen haben wir Nürnberger Falken glücklicherweise eine unnötige und ungewollte Aufgabe weniger. Wir müssen uns nicht mehr so intensiv mit der kritischen und politischen Prozessbegleitung unseres Genossen Nico befassen, der für eine von uns im Februar 2018 durchgeführte Solidaritätsaktion verurteilt werden sollte. Er wurde nämlich am 17. September 2019 im Berufungsverfahren freigesprochen.

Vielen lieben Dank euch allen für die freundlichen Glückwünsche zu unserem juristischen und politischen Erfolg. Im Folgenden findet ihr – wie versprochen – einen ausführlichen Bericht von dem absurden Fahnenprozess, den die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen uns geführt hat.

Den Bericht zu dem ersten Prozess, in dem Nico zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde, findet ihr unter: http://www.falken-nuernberg.de/?p=2381

Am 17. September begann der Tag für uns um 8 Uhr mit einer Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Fürther Straße. Die Rote Hilfe und das Bündnis Solidarität sichtbar machen sprachen uns ihre Solidarität aus und kritisierten die politische Verfolgung der kurdischen Bewegung und ihrer Sympathisant*innen. Außerdem wiesen sie auf die enorme Wirkung internationaler Solidarität hin: Solidarität macht Hoffnung, Hoffnung macht Kampf.

Der Prozess begann um 9.45 mit etwa 45 Minuten Verspätung, nachdem die zahlreichen Prozessbeobachter*innen sich Ganzkörperkontrollen im Gericht unterziehen mussten. Just Bayern things! Der Richter verlas dann das Urteil aus erster Instanz, um anschließend Nico das Wort zu geben. Dieser verlas seine Prozesserklärung:

Hohes Gericht, Staatsanwalt, sehr verehrtes und geliebtes Publikum,

ich habe bereits im letzten Prozess erklärt, dass ich mich am 3. Februar 2018 an einer Protestaktion für die von der türkischen Armee angegriffene Stadt Afrin beteiligt habe.  Bei dieser Protestaktion habe ich gemeinsam mit anderen Aktivist*innen ein Banner entrollt und die Fahne der YPG, der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten gezeigt. Diese Fahne bestand aus drei Einzelteilen, einem grünen, einem gelben Dreieck und aus einem roten Stern.

Die Idee zu dieser Solidaritätsaktion mit der YPG und der kurdischen Bewegung entstand im Rahmen eines Bildungsseminars meines Kinder- und Jugendverbandes, der SJD-Die Falken. Insbesondere in und seit dieser Zeit ist die Solidarität mit YPG und den dazugehörigen Frauenverteidigungseinheiten, der YPJ, in unserem Verband großes Thema. Bundesweit fanden deshalb auf unseren Bildungsseminaren Veranstaltungen zum Thema Rojava und Syrisch-Kurdistan und auch zu YPG und YPJ und dem türkischen Imperialismus statt. Viele Jugendliche fragen sich, wie es sein kann, dass Kämpfer*innen, die doch die Barbarei des Islamischen Staats vertrieben und Teile Syriens demokratisiert haben, nun von einem NATO-Bündnispartner angegriffen werden. Mir ist die Antwort auf diese schmerzende Frage bewusst, vielen Jugendlichen oft nicht. Wir diskutierten deshalb sehr viel darüber und kamen darauf, praktisch unsere Solidarität zeigen zu wollen.

Zusammen mit anderen Jugendlichen bastelten wir also Anfang 2018 besagte Pappschilder, bemalten sie und führten die Aktionen durch. Wir taten das, um den Volksverteidigungseinheiten der syrischen Kurd*innen Respekt zu zollen für die Zurückdrängung des Islamischen Staats und seine Barbarei, für die Verhinderung des Völkermords an den Jesid*innen und für die Verteidigung einer freien, feministischen, demokratischen, ökologischen und gleichberechtigten Gesellschaft, die immer wieder vom IS und der Türkei mit deutschen Waffen angegriffen wird.

Im Nachgang dieser Aktion schrieben wir einen offenen Brief an zahlreiche sozialdemokratische Abgeordnete in Nürnberg und der Region. Wir machten sie auf die Verantwortung ihrer Partei aufmerksam, schließlich ist die SPD als Regierungspartei mitverantwortlich für die Waffenlieferungen an die türkisch-islamistischen Terroristen. Wir haben uns sehr gefreut, dass wir solidarische Unterstützung von den Jusos, der Jugendorganisation der SPD zugesichert bekommen haben. Sie teilten den offenen Brief auch auf ihrem Facebook-Kanal.

Auch in der Zeitschrift des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt, in der Live dabei, wurde unser Artikel über die Aktion abgedruckt, worüber wir uns gefreut haben. Unsere Forderungen an alle Politiker*innen und alle Parteien kamen auch darin vor:

  1. Keine Waffenexporte in die Türkei
  2. Schluss mit der Kriminalisierung kurdischer Aktivist*innen
  3. Abzug aller türkischen Truppen aus den kurdischen Gebieten

 Nach der Aktion kam dann Post und mir wurde vorgeworfen, dass ich eine verbotene Fahne gezeigt hätte, nämlich die der HPG. Ich dachte zunächst an einen Tippfehler und kontrollierte bei meinem Laptop, ob die H- und Y-Taste nah beieinanderliegen. Meine Genoss*innen und ich waren recht verwundert, schließlich haben wir nie zuvor über die HPG gesprochen. Sie war schlicht und ergreifend nie Thema für uns vor Beginn dieses Verfahrens. In all unseren Statements, offenen Briefen, Zeitungsartikeln war stets ausschließlich die Rede von der YPG oder YPJ.

Ich wunderte mich nun zwar zunächst, warum ich vor das Gericht zitiert wurde, konnte mir aber die Frage selbst beantworten: der Ermittlungseifer der bairischen Behörden gegen die kurdische Bewegung und gegen Linke ist bekanntermaßen groß. Die internationale Solidarität mit einem Hoffnungssymbol für Demokratie, Freiheit, Gleichberechtigung, Gerechtigkeit und Sozialismus soll verhindert werden.

In dem erstinstanzlichen Prozess dachte sich dann auch der einzige Zeuge, der irgendetwas zur Sache sagen konnte, der Polizeibeamte Winkler, dass das Symbol schon durchaus das Symbol der YPG hätte gewesen sein können.

Aber all das beeindruckte die Staatsanwaltschaft und letztlich auch die Richterin nicht. Sie hielten gegen alle Fakten an ihrer These fest, dass wir die Fahne der HPG gezeigt hätten und behaupteten nun, ich hätte die Behörden an der Nase herumführen wollen.

Dies war für meine Genoss*innen und mich empörend und allzu leicht wollten wir es der Staatsanwaltschaft und dem Gericht dann doch nicht machen. Schließlich lagen beide falsch und ich bin nach wie vor der Ansicht, dass dieser Prozess schleunigst mit einem Freispruch enden sollte.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und vielen Dank an meine Freund*innen und Genoss*innen, dass ihr heute nochmal mit mir da seid.

 

Anschließend wurde der erste Zeuge, ein USK-Polizeibeamter, der an dem Tag der Aktion vor Ort war, geladen. Dieser schilderte, dass er wahrnehmen konnte, dass Pappschilder gezeigt wurden und dass er davon ausgehe, dass ein verbotenes Symbol gezeigt wurde. Er habe dies der ihm vorliegenden Tabelle verbotener Symbole entnommen. Diese wurde gemeinsam betrachtet und mit den Fotoaufnahmen der Aktion abgeglichen. Der Zeuge schloss selbst dem Richter zu vorschnell darauf, dass es sich dabei um das Symbol der HPG handeln würde. Dies zeigt im Grunde, dass polizeiliche Zeugen nie neutral sind, sondern stets einen Verurteilungswillen gegen Linke haben. Auf Nachfrage des Richters räumte der Zeuge aber ein, dass das Symbol auch ein anderes Symbol – nämlich das der YPG – hätte sein können. Es käme bei der mobilen Darstellung der drei Formen eben auf den Winkel an. Auf richterliche Nachfrage konnte der Zeuge keinen Bezug auf die PKK bei der Demo bestätigen. Zwar hätte es diesen in diesem Zeitraum immer wieder mal gegeben, bei dieser Aktion und Demo konnte er das aber nicht sagen. Anschließend wurde eine polizeiliche Videoaufnahme betrachtet. Der Richter wies daraufhin, dass es auf dem Dach erkennbar windig war und es sich schwierig gestalten musste, die Dreiecke und den Stern sauber hintereinander zu halten.

Als zweiter Zeuge wurde ein Mitglied der Jusos geladen. Dieser war zum Zeitpunkt der Aktion für die social-media-Verwaltung der Jusos zuständig. Er war nicht bei der Demo anwesend, hatte aber nach der Falken-Aktion und dem offenen Brief an diverse Sozialdemokrat*innen an diesem Tag den Falken-Post bei Facebook geteilt und im Namen der Jusos den Falken ihre Unterstützung und Solidarität ausgesprochen. Er betonte, dass es zu keinem Zeitpunkt um eine andere Organisation als die YPG/YPJ ging. Von HPG hatte er bis zu Beginn des Prozesses gegen Nico noch nie etwas gehört.

Nicos Anwalt Michael Brenner wies den Richter daraufhin, dass YPG nicht per se verboten ist. Der Richter antwortete, dass er sich bereits informiert hatte und ihm das völlig bewusst sei. Der Staatsanwalt bestand seinerseits darauf, dass auch unsere Prozesserklärung zum erstinstanzlichen Prozess verlesen wird und gab uns damit nochmals vor Gericht eine Bühne, was uns tatsächlich freute. Der Richter verlas also aus der ersten Erklärung, die ihr hier nachlesen könnt: http://www.falken-nuernberg.de/?p=2348

Dann kam es zu den Plädoyers. Nicos Verteidiger argumentierte in drei Schritten, warum Nico freizusprechen ist:

  1. Wurde die Fahne der HPG gezeigt? Nein. Er legte dazu unsere von der SJ-Gruppe Lichtenhof neu gebastelten Papierförmchen vor. Wir haben diese gebastelt, um der Staatsanwaltschaft etwas Nachhilfe in Sachen Geometrie zu geben. Michael Brenner zeigte an den Formen, dass ein gleichschenkliges Dreieck gleichschenklig bleibt, egal aus welchem Blickwinkel es betrachtet wird. Nur eine Teilung des vorderen Dreiecks hätte aus den Förmchen das Symbol der HPG gemacht. Man kam also einfach nicht hin, aus unseren gezeigtem Symbolen das Logo der HPG zu machen. Es kam in diesem Zuge noch zu amüsanten Szenen (nicht für den Staatsanwalt hihi!). Als Michael Brenner die gebastelten Förmchen hervorholte, bemerkte er, dass die Farben gar nicht stimmten, woraufhin es zu Gelächter von der Zuschauertribüne kam. Michael Brenner verwies darauf, dass ja der Herr Staatsanwalt im Raum säße und man demgemäß ja nie wüsste und man da ja mit aller Vorsicht vorgehen müsse, was zu noch mehr Belustigung führte.
  2. „Zum Verwechseln ähnlich“: Liegt Verwechslungsgefahr mit verbotenen Symbolen vor? Nein. Zugegeben, der Farbton war der gleiche. Dies ist in der kurdischen Bewegung kaum verwunderlich, jedes kurdische Lokal schmückt sich in den Farben rot, gelb, grün. Bei den Formen kommt man aber schon wieder gar nicht mehr hin, das wurde mehr als offensichtlich. Insofern ist keine Ähnlichkeit gegeben. Und auch der Vorsatz, der zu einer Verurteilung gegeben sein müsste, scheidet angesichts der verlesenen Prozesserklärung und der Zeugenaussagen eindeutig aus.
  3. Nico hat nie bestritten, das Symbol der YPG gezeigt zu haben. Im Gegenteil äußerten die Falken dies direkt im Anschluss an ihre Aktion auf verschiedenen Kanälen. Dieses Symbol ist nicht per se verboten, sondern nur, wenn es als „Ersatzsymbol“ für die PKK verwendet wird. Ein PKK-Bezug lag nicht vor, insofern liegt keine Strafbarkeit vor.

Der Staatsanwalt sah dies anders und versuchte gegen alle Fakten eine Strafbarkeit gegen Nico und die Falken zu konstruieren. Er behauptete nun, dass die beiden Dreiecke gleich groß gewesen seien, dass ja die Buchstaben Y,P und G auf dem gebastelten Symbol fehlten, sprach davon, dass Nico diese Schilder mit Absicht als Puzzle darstellen wollte, um in einer klandestinen Aktion die Schilder unabhängig voneinander auf das Dach des Karl-Bröger-Zentrums zu transportieren, dort zusammenzusetzen und so ungestraft verbotene Symbole zu zeigen. Der Staatsanwalt vermutete ganz schön viel kriminelle Energie bei uns, wir waren ganz baff von der wiederum kreativen Energie des Herrn Staatsanwaltes. Es war schon erschreckend, wie ein Staatsanwalt so dreist vor Gericht lügen konnte. Er behauptete weiterhin, dass Nico eine Verwechslung mit der HPG billigend in Kauf genommen hätte und wertete dann selbst die geometrische Lehrstunde der Verteidigung als Zeichen dafür, dass hier eine Straftat vorliege: angeblich traue sich selbst der Verteidiger nicht, die Symbole in den richtigen Farben zu zeigen. Er betonte dann also, dass an dem erstinstanzlichen Schuldspruch nichts zu beanstanden sei, fordert aber erneut eine Strafe von sechs Wochen Haft gegen Nico.

Nicos Verteidiger antwortete auf das Plädoyers des Staatsanwaltes noch einmal und stellte richtig: es gab keine gleichgroßen Dreiecke, sondern das grüne war größer. Es stellte den Rand des Symbols dar. Ja, die Buchstaben fehlten, aber es war, wie mehrfach betont, eine Bastelarbeit. Deswegen gab es keine Buchstaben. Zudem wird das Symbol der YPG auch häufiger ohne die erwähnten Buchstaben gezeigt. Er wiederholte deshalb den Antrag auf Freispruch. Nico schloss sich den Ausführungen seines Anwalts an.

Nach etwa zehn Minuten Beratung verkündete der Richter den Freispruch. Er und die beiden Schöffen hätten nochmal auf den Fotos die Dreiecke nachgemessen und eindeutig festgestellt, dass sie eben nicht gleichgroß sind. Herr Staatsanwalt hat also gelogen. Er bestätigte die Ausführungen der Verteidigung, wies Nico daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wird (dies bestätigte die Staatsanwaltschaft) und schloss die Versammlung.

Und Nico und wir gingen erstmal Cafe trinken, feiern und uns von dem belastenden Stress erholen.

Auch wenn die Revision abzuwarten bleibt, haben wir einen juristischen Erfolg erstritten: Nico wurde freigesprochen. Aber eben auch einen politischen: Es ist nicht verboten und darf nicht verfolgt werden, Symbole der YPG/YPJ zu zeigen. Auch in Bayern nicht. Leider ist das in den Einsatzleitungen der bayerischen Polizei zum Teil noch nicht angekommen. Und auch die staatsanwaltschaftliche Strategie, Kurd*innen und ihre Freund*innen für das Zeigen ihrer Symbole zu verfolgen, ging nicht auf. Es gelang ihr nicht, aus dem Zeigen der YPG-Symbole das Zeigen verbotener Symbole zu konstruieren. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass politische Pozessführung sehr sinnvoll ist. Sie lässt einen nicht so einsam vor den Einrichtungen dieser Klassenjustiz stehen. Keine Entschuldigung, kein Schuldeingeständnis – damit kann man erhobenen Hauptes und mit Selbstbewusstsein den Gerichtssaal verlassen. Denn Repression bedeutet nicht nur, Geld- oder Haftstrafen zu erlassen. Repression soll Angst machen und einschüchtern. Soll geständig machen und unsere Haltung beeinflussen. Wenn man aber selbstbewusst und ehrlich zu dem politischen Handeln steht und noch dazu viele Genoss*innen hinter sich weiß, dann bricht einen auch so ein nerviger Prozess nicht – egal wie er ausgeht.

Vielen lieben Dank an Alle, die unseren Prozess begleitet haben, die darüber berichtet haben, die Geld gespendet haben, die Nico verteidigt haben, die auf unseren Kundgebungen und im Gerichtssaal waren. Besonderer Dank geht an die drei Nürnberger Falken-Genossinnen, die die Solidaritätsarbeit organisiert und durchgeführt haben.

Freundschaft!

 

Freispruch!

Unser Genosse Nico wurde heute freigesprochen, die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer erneuten Strafforderung nach 6 Wochen Haft nicht durchsetzen. Es wurde eindeutig festgestellt, dass es um YPG, nicht um HPG ging.

Ausführlicherer Bericht folgt bald.

Solidarität mit Nico! Kundgebung und kritische Prozessbeobachtung

Wir rufen zu unserer Kundgebung vor und zur kritischen Prozessbeobachtung während des Berufungsverfahrens gegen Nico auf.

Kundgebung: 17.09. um 8:00 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 110 (PitStop)

Kritische Prozessbeobachtung: 17.09. um 9:00 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth, Sitzungssaal 126, 1. Stock Fürther Str. 110

Geld spenden könnt ihr nach wie vor hier:

SJD – Die Falken Nürnberg
Kontodaten: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE10 7605 0101 0001 0565 72
BIC: SSKNDE77XXX
Betreff: Solidarität mit Nico

Weitere Infos siehe hier:

Neuer Prozess am 17.September – Solidarität mit Nico 2.0

Neuer Prozess am 17.September – Solidarität mit Nico 2.0

Der Prozess gegen unseren Vorsitzenden der SJD-Die Falken Nürnberg, Nico Schreiber, geht in die nächste Runde. In der ersten Instanz wurde er für das Zeigen verbotener Symbole zu 30 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil reichte der Staatsanwaltschaft wohl nicht aus, obwohl Nico zu etwas verurteilt wurde, was er nicht getan hat. Auch uns ärgerte das Urteil aus eben genanntem Grund. Also gingen beide Parteien in Berufung.

Es ist nun einmal Fakt, dass wir damals auf dem Dach des Karl-Bröger-Hauses die in verschiedene Formen aufgeteilte Fahne der YPG (nicht verboten) gezeigt haben, nicht die der (verbotenen) HPG. Trotz mehrmaligem Hinweis auf diese Tatsache scheint der Staatsapparat jedoch ohne Wahrheitsberücksichtigung, die Verurteilung von Nico zu verfolgen – unter anderem aus dem einfachen Grund, dass dieser links organisiert ist. Dies wurde im letzten Prozess deutlich, als der Staatsschutz nach Nicos politischer Ausrichtung und der der Falken befragt wurde.

Die beiden Fahnen sind eigentlich nicht zu verwechseln, auch- oder vielleicht besonders- nicht, wenn sie aus drei Kartonsymbolen zusammengesetzt werden. Ein gleichschenkliges Dreieck bleibt nämlich ein gleichschenkliges Dreieck, egal aus welcher Perspektive es betrachtet wird- es halbiert sich nicht einfach. Es handelt sich nach wie vor um einen Prozess mit dem Ziel der Einschüchterung kurdischer und anderer linker politisch aktiver Menschen. Wird dies in den Zusammenhang gebracht mit der Repression gegen die kurdische Gemeinschaft in Nürnberg, die mit Mitteln von Einschüchterung bis Abschiebung durchgesetzt wird, zeichnet sich ein Bild taktischen und tendenziösen Behördenvorgehens.

Die kurdischen Gebiete in Syrien, die mittels kommunaler Selbstverwaltung auf den Grundsäulen von Umweltschutz, Frauenbefreiung und echter Demokratie basieren, sind ein Hoffnungsschimmer für all die Menschen, die sich ein Leben ohne Ausbeutung, Unterdrückung und Konkurrenz vorstellen können. Wir möchten hinter unseren kurdischen Genoss*innen stehen, die in Nordsyrien für eben jene Gesellschaft kämpfen. Wir solidarisieren uns klar mit ihnen. Dass uns die bairischen Behörden einen Strick daraus drehen wollen, absichtlich Tatsachen verdrehen, damit ein strafrechtlich relevantes Vergehen unterstellt werden kann, zeigt die stetig steigende Dreistigkeit ihrer offensichtlich unrechtsstaatlichen Methoden.

Also kommt wieder alle. Lassen wir Nico nicht allein. Zeigen wir, was Solidarität bedeutet.

Kundgebung: 17.09. um 8:00 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 110 (PitStop)

Kritische Prozessbeobachtung: 17.09. um 9:00 Uhr am Landgericht Nürnberg-Fürth, Sitzungssaal 126, 1. Stock Fürther Str. 110

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Für weitere Infos zum Prozess in der ersten Instanz siehe:

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2381

http://www.falken-nuernberg.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/05/JW.png

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2396

 

Für weitere Infos zum Gesamtprozess siehe:

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2372

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2348

 

Liebe Genoss*in, liebe*r Freund*in,

Wie jedes Jahr fahren wir Nürnberger Falken auf Sommerzeltlager und gründen eine sozialistische Kinder- und Jugendrepublik. Dieses Jahr gehts nach Berlin an den Heiligensee.

Wir möchten es Allen ermöglichen an unserem Zeltlager in Berlin Heiligensee unter dem Motto „Kinder und Jugendliche an die Macht!“ teilzunehmen, egal welchen sozialen Hintergrund sie haben. Wenn wir unsere Kalkulation rein auf staatliche Zuschüsse und Teilnehmendenbeiträge aufbauen, sind die Gebühren für viele Eltern, Jugendliche und auch Helfende nicht aufbringbar. Darum sind wir auf Spenden angewiesen, die dieses Loch füllen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn du die Nürnberger Falken und insbesondere unsere Teilnehmer*innen unterstützen könntest, indem du selbst Zeltlagerpat*in wirst, andere Pat*innen wirbst oder unser Anliegen an deine Kontakte verbreitest.

Wir freuen uns über alle Beträge. Ob mehr oder weniger – jede Spende ist uns wichtig. Wenn du mit einem Betrag unser Zeltlager unterstützt erhältst du natürlich auch eine Spendenquittung.

Lieben Dank und Freundschaft!

Deine Falken Nürnberg

Betreff: Spende Zeltlager 2019
Kontodaten: SJD-Die Falken Nürnberg
Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE10 7605 0101 0001 0565 72
BIC: SSKNDE77XXX

 

Zeltlagervorbereitung – Helfer*innenbanden gebildet

Dieses Wochenende haben wir unsere Helfer*innenbande für das Zeltlager2019 in Berlin-Heiligensee gebildet. Dazu mussten wir unter anderem die von Bourgeoisie und Reaktion bedrohte Commune von Paris verteidigen und gemeinsam 4 fahr- und löschtüchtige Feuerwehrfahrzeuge bauen. Außerdem hat unser awareness-Team einen Workshop zur Prävention sexualisierter Gewalt mit uns durchgeführt.

Wir sind bestens vorbereitet, haben mega Bock und freuen uns auf die Kinder- & Jugendrepublik Berlin-Heiligensee!

Solidarität mit Nico – Keine Strafe fürs Flagge zeigen 2.0

Das Repressionsverfahren gegen Nico und uns Falken geht weiter.

Der Staatsanwalt genügt es offensichtlich nicht, dass Nico zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde, obwohl er nichts Verbotenes getan hat. Er hat lediglich die Fahne der syrisch-kurdischen YPG öffentlich gezeigt. Ihm wurde ein Vorwurf konstruiert und sowohl Richterin als auch Staatsanwaltschaft behaupten gegen alle Beweise, dass es die Fahne der verbotenen türkisch-kurdischen HPG gewesen sei.

Wir sind natürlich auch völlig unzufrieden mit dem Prozess von letztem Montag und fordern weiterhin Freispruch für Nico. Deshalb haben wir – wie offensichtlich auch die Staatsanwaltschaft – Berufung eingelegt.

Es wird also zu höheren Prozess- und Anwaltskosten kommen. Bitte unterstützt uns in unserem Anliegen, ein faires, der Wahrheit entsprechendes Urteil zu erstreiten.

Spendet dafür auf folgendes Konto:

SJD – Die Falken Nürnberg
Kontodaten: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE10 7605 0101 0001 0565 72
BIC: SSKNDE77XXX
Betreff: Solidarität mit Nico

 

Für weitere Infos siehe:

http://www.falken-nuernberg.de/?p=2381

 

 

Solidarität mit Nico! Keine Strafe fürs Flagge zeigen!

Hallo,

mein Name ist Nico Schreiber, ich bin 28 Jahre alt, mache gerade eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und bin Vorsitzender der Sozialistischen Jugend – Die Falken in Nürnberg.

Im Januar 2018 hat die Türkei die kurdische Stadt Afrin in Syrien militärisch angegriffen. Die Türkei hat damit einen Angriffskrieg gegen eine verhältnismäßig ruhige und sichere Region und ihre Bewohner*innen im kriegsgebeutelten Syrien begonnen. Dem türkischen Staat ging und geht es dabei nicht um die Sicherheit von Menschen, sondern darum, die Selbstverwaltung in den kurdischen Gebieten zu zerschlagen.

Diese Selbstverwaltung haben die Volksverteidigungseinheiten der YPG und der YPJ verteidigt. Und zwar vor Allem gegen die Barbarei des Islamischen Staats (IS). Der YPG/YPJ ist es unter anderen zu verdanken, dass der IS aus weiten Teilen Syriens vertrieben und zerschlagen ist. Der YPG/YPJ ist es zu verdanken, dass 2014 im irakischen Sindschar ein islamistischer Massenmord an etwa 30.000 Jesid*innen verhindert wurde. Die YPG und YPJ haben mit ihrem entschlossenen Kampf gegen den Islamismus sehr viel zu meiner und unserer Sicherheit in Europa und weltweit beigetragen. Und als die Türkei im Januar 2018 zum Angriff auf Afrin überging, war es wieder die YPG/YPJ, die Freiheit, Selbstbestimmung, Frauenrechte und Demokratie verteidigte.

Ich war und bin ebenso wie viele andere Falken und Genoss*innen empört über den Überfall der Türkei auf Afrin. Noch wütender war ich darüber, dass die Waffen für diesen Überfall aus Deutschland geliefert wurden. Ich bin gegen Krieg. Deswegen habe ich gemeinsam mit anderen Falken eine Protestaktion vor dem türkischen Konsulat (31. Januar 2018: http://www.falken-nuernberg.de/?m=201801) und auf dem Dach der SPD-Zentrale (3. Februar 2018: http://www.falken-nuernberg.de/?m=201802) in Nürnberg gemacht. Wir haben gegen den türkischen Angriffskrieg und die deutsche Unterstützung protestiert. Ich bin gegen Faschismus und Islamismus und bin solidarisch mit denen, die beides bekämpfen. Deswegen haben meine Freund*innen und ich Solidarität mit YPG und YPJ gezeigt. Wir haben zusammen das Logo der YPG gezeigt – symbolisch haben wir es in drei unterschiedlich farbige Formen aufgeteilt. Das grüne Dreieck, das gelbe Dreieck, den roten Stern. Am 3. Februar habe ich den roten Stern gehalten. Um unser Anliegen bekannter zu machen, haben wir außerdem Pressemitteilungen geschrieben und an zahlreiche Stadträt*innen und Funktionär*innen der lokalen SPD geschrieben. Wir wollten, dass sie sich gegen den völkerrechtswidrigen Krieg und die Waffenlieferungen positionieren. Und wir riefen stets zur Solidarität mit der kurdischen Bevölkerung und ihrer Verteidigungseinheiten der YPG/YPJ auf. Ich tue dies auch jetzt noch.

Ich werden nun angeklagt, Symbole einer verbotenen Organisation gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft mir vor, die Fahne der HPG (!) gezeigt zu haben. Die HPG ist der Kampfverband der verbotenen PKK. Die Symbole der beiden Einheiten sind farblich ähnlich, aber ganz anders angeordnet und eigentlich nicht wirklich zu verwechseln. Insofern verwundert mich die Verwirrung seitens der Staatsanwaltschaft einerseits, andererseits überrascht mich höchstens die Dreistigkeit, mit der ich hier verurteilt werden soll für etwas, was ich gar nicht getan habe. Die Fahnen der YPG/YPJ sind nur dann verboten, wenn sie als Ersatzsymbole für die PKK verwendet werden. Ich bin klipp und klar für eine Aufhebung des PKK-Verbots. Dennoch: die Aktion, für die ich angeklagt bin, ging um Afrin, nicht um die PKK. Sie fand im Rahmen einer Demonstration unter dem Motto „Freiheit für Afrin“ statt. Meine Solidarität habe ich ausschließlich der YPG/YPJ und der Bevölkerung in Afrin ausgesprochen, was auch unserer obigen Presseerklärung leicht zu entnehmen ist. Wie kommt die Staatsanwaltschaft darauf, dass ich die HPG-Fahne gezeigt hätte? In all unseren Statements haben wir Falken damals explizit betont, dass es um die YPG/YPJ geht und nun wird einfach behauptet, ich hätte die Fahne der verbotenen HPG gezeigt? Das ist nur damit zu erklären, dass die kurdische Bewegung und ihre solidarischen Freund*innen massiv kriminalisiert und verfolgt wird. Aber es bleibt dabei: Freiheit, Selbstbestimmung, Frauenrechte, Friede, Demokratie und Emanzipation sind vielleicht manchmal eine Straftat, aber niemals ein Verbrechen!

Meine und unsere Forderungen sind nach wie vor die gleichen:

  • keine Waffenexporte in die Türkei
  • Schluss mit der Kriminalisierung kurdischer Aktivist*innen
  • Abzug aller türkischen Truppen aus den kurdischen Gebieten in Syrien

 

Ich freue mich über jede Form der Solidarität, über jede Kritik an der deutschen und insbesondere bairischen Verfolgungspraxis gegen die kurdische Bewegung und ihre Unterstützer*innen, über jede Berichterstattung und über kritische Prozessbeobachtung bei meinem kommenden Prozess am 27. Mai 2019 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 28 im Amtsgericht Nürnberg.

Außerdem kosten solche Verfahren natürlich Geld. Deshalb freue ich mich auch über Spenden auf folgendes Konto:

 

SJD – Die Falken Nürnberg
Kontodaten: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE10 7605 0101 0001 0565 72
BIC: SSKNDE77XXX
Betreff: Solidarität mit Nico

 

Mit sozialistischen Grüßen.

FREUNDSCHAFT!

Nico