Ausführlicher Prozessbericht

Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen,

seit zwei Wochen haben wir Nürnberger Falken glücklicherweise eine unnötige und ungewollte Aufgabe weniger. Wir müssen uns nicht mehr so intensiv mit der kritischen und politischen Prozessbegleitung unseres Genossen Nico befassen, der für eine von uns im Februar 2018 durchgeführte Solidaritätsaktion verurteilt werden sollte. Er wurde nämlich am 17. September 2019 im Berufungsverfahren freigesprochen.

Vielen lieben Dank euch allen für die freundlichen Glückwünsche zu unserem juristischen und politischen Erfolg. Im Folgenden findet ihr – wie versprochen – einen ausführlichen Bericht von dem absurden Fahnenprozess, den die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen uns geführt hat.

Den Bericht zu dem ersten Prozess, in dem Nico zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde, findet ihr unter: http://www.falken-nuernberg.de/?p=2381

Am 17. September begann der Tag für uns um 8 Uhr mit einer Kundgebung vor dem Amtsgericht in der Fürther Straße. Die Rote Hilfe und das Bündnis Solidarität sichtbar machen sprachen uns ihre Solidarität aus und kritisierten die politische Verfolgung der kurdischen Bewegung und ihrer Sympathisant*innen. Außerdem wiesen sie auf die enorme Wirkung internationaler Solidarität hin: Solidarität macht Hoffnung, Hoffnung macht Kampf.

Der Prozess begann um 9.45 mit etwa 45 Minuten Verspätung, nachdem die zahlreichen Prozessbeobachter*innen sich Ganzkörperkontrollen im Gericht unterziehen mussten. Just Bayern things! Der Richter verlas dann das Urteil aus erster Instanz, um anschließend Nico das Wort zu geben. Dieser verlas seine Prozesserklärung:

Hohes Gericht, Staatsanwalt, sehr verehrtes und geliebtes Publikum,

ich habe bereits im letzten Prozess erklärt, dass ich mich am 3. Februar 2018 an einer Protestaktion für die von der türkischen Armee angegriffene Stadt Afrin beteiligt habe.  Bei dieser Protestaktion habe ich gemeinsam mit anderen Aktivist*innen ein Banner entrollt und die Fahne der YPG, der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten gezeigt. Diese Fahne bestand aus drei Einzelteilen, einem grünen, einem gelben Dreieck und aus einem roten Stern.

Die Idee zu dieser Solidaritätsaktion mit der YPG und der kurdischen Bewegung entstand im Rahmen eines Bildungsseminars meines Kinder- und Jugendverbandes, der SJD-Die Falken. Insbesondere in und seit dieser Zeit ist die Solidarität mit YPG und den dazugehörigen Frauenverteidigungseinheiten, der YPJ, in unserem Verband großes Thema. Bundesweit fanden deshalb auf unseren Bildungsseminaren Veranstaltungen zum Thema Rojava und Syrisch-Kurdistan und auch zu YPG und YPJ und dem türkischen Imperialismus statt. Viele Jugendliche fragen sich, wie es sein kann, dass Kämpfer*innen, die doch die Barbarei des Islamischen Staats vertrieben und Teile Syriens demokratisiert haben, nun von einem NATO-Bündnispartner angegriffen werden. Mir ist die Antwort auf diese schmerzende Frage bewusst, vielen Jugendlichen oft nicht. Wir diskutierten deshalb sehr viel darüber und kamen darauf, praktisch unsere Solidarität zeigen zu wollen.

Zusammen mit anderen Jugendlichen bastelten wir also Anfang 2018 besagte Pappschilder, bemalten sie und führten die Aktionen durch. Wir taten das, um den Volksverteidigungseinheiten der syrischen Kurd*innen Respekt zu zollen für die Zurückdrängung des Islamischen Staats und seine Barbarei, für die Verhinderung des Völkermords an den Jesid*innen und für die Verteidigung einer freien, feministischen, demokratischen, ökologischen und gleichberechtigten Gesellschaft, die immer wieder vom IS und der Türkei mit deutschen Waffen angegriffen wird.

Im Nachgang dieser Aktion schrieben wir einen offenen Brief an zahlreiche sozialdemokratische Abgeordnete in Nürnberg und der Region. Wir machten sie auf die Verantwortung ihrer Partei aufmerksam, schließlich ist die SPD als Regierungspartei mitverantwortlich für die Waffenlieferungen an die türkisch-islamistischen Terroristen. Wir haben uns sehr gefreut, dass wir solidarische Unterstützung von den Jusos, der Jugendorganisation der SPD zugesichert bekommen haben. Sie teilten den offenen Brief auch auf ihrem Facebook-Kanal.

Auch in der Zeitschrift des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt, in der Live dabei, wurde unser Artikel über die Aktion abgedruckt, worüber wir uns gefreut haben. Unsere Forderungen an alle Politiker*innen und alle Parteien kamen auch darin vor:

  1. Keine Waffenexporte in die Türkei
  2. Schluss mit der Kriminalisierung kurdischer Aktivist*innen
  3. Abzug aller türkischen Truppen aus den kurdischen Gebieten

 Nach der Aktion kam dann Post und mir wurde vorgeworfen, dass ich eine verbotene Fahne gezeigt hätte, nämlich die der HPG. Ich dachte zunächst an einen Tippfehler und kontrollierte bei meinem Laptop, ob die H- und Y-Taste nah beieinanderliegen. Meine Genoss*innen und ich waren recht verwundert, schließlich haben wir nie zuvor über die HPG gesprochen. Sie war schlicht und ergreifend nie Thema für uns vor Beginn dieses Verfahrens. In all unseren Statements, offenen Briefen, Zeitungsartikeln war stets ausschließlich die Rede von der YPG oder YPJ.

Ich wunderte mich nun zwar zunächst, warum ich vor das Gericht zitiert wurde, konnte mir aber die Frage selbst beantworten: der Ermittlungseifer der bairischen Behörden gegen die kurdische Bewegung und gegen Linke ist bekanntermaßen groß. Die internationale Solidarität mit einem Hoffnungssymbol für Demokratie, Freiheit, Gleichberechtigung, Gerechtigkeit und Sozialismus soll verhindert werden.

In dem erstinstanzlichen Prozess dachte sich dann auch der einzige Zeuge, der irgendetwas zur Sache sagen konnte, der Polizeibeamte Winkler, dass das Symbol schon durchaus das Symbol der YPG hätte gewesen sein können.

Aber all das beeindruckte die Staatsanwaltschaft und letztlich auch die Richterin nicht. Sie hielten gegen alle Fakten an ihrer These fest, dass wir die Fahne der HPG gezeigt hätten und behaupteten nun, ich hätte die Behörden an der Nase herumführen wollen.

Dies war für meine Genoss*innen und mich empörend und allzu leicht wollten wir es der Staatsanwaltschaft und dem Gericht dann doch nicht machen. Schließlich lagen beide falsch und ich bin nach wie vor der Ansicht, dass dieser Prozess schleunigst mit einem Freispruch enden sollte.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und vielen Dank an meine Freund*innen und Genoss*innen, dass ihr heute nochmal mit mir da seid.

 

Anschließend wurde der erste Zeuge, ein USK-Polizeibeamter, der an dem Tag der Aktion vor Ort war, geladen. Dieser schilderte, dass er wahrnehmen konnte, dass Pappschilder gezeigt wurden und dass er davon ausgehe, dass ein verbotenes Symbol gezeigt wurde. Er habe dies der ihm vorliegenden Tabelle verbotener Symbole entnommen. Diese wurde gemeinsam betrachtet und mit den Fotoaufnahmen der Aktion abgeglichen. Der Zeuge schloss selbst dem Richter zu vorschnell darauf, dass es sich dabei um das Symbol der HPG handeln würde. Dies zeigt im Grunde, dass polizeiliche Zeugen nie neutral sind, sondern stets einen Verurteilungswillen gegen Linke haben. Auf Nachfrage des Richters räumte der Zeuge aber ein, dass das Symbol auch ein anderes Symbol – nämlich das der YPG – hätte sein können. Es käme bei der mobilen Darstellung der drei Formen eben auf den Winkel an. Auf richterliche Nachfrage konnte der Zeuge keinen Bezug auf die PKK bei der Demo bestätigen. Zwar hätte es diesen in diesem Zeitraum immer wieder mal gegeben, bei dieser Aktion und Demo konnte er das aber nicht sagen. Anschließend wurde eine polizeiliche Videoaufnahme betrachtet. Der Richter wies daraufhin, dass es auf dem Dach erkennbar windig war und es sich schwierig gestalten musste, die Dreiecke und den Stern sauber hintereinander zu halten.

Als zweiter Zeuge wurde ein Mitglied der Jusos geladen. Dieser war zum Zeitpunkt der Aktion für die social-media-Verwaltung der Jusos zuständig. Er war nicht bei der Demo anwesend, hatte aber nach der Falken-Aktion und dem offenen Brief an diverse Sozialdemokrat*innen an diesem Tag den Falken-Post bei Facebook geteilt und im Namen der Jusos den Falken ihre Unterstützung und Solidarität ausgesprochen. Er betonte, dass es zu keinem Zeitpunkt um eine andere Organisation als die YPG/YPJ ging. Von HPG hatte er bis zu Beginn des Prozesses gegen Nico noch nie etwas gehört.

Nicos Anwalt Michael Brenner wies den Richter daraufhin, dass YPG nicht per se verboten ist. Der Richter antwortete, dass er sich bereits informiert hatte und ihm das völlig bewusst sei. Der Staatsanwalt bestand seinerseits darauf, dass auch unsere Prozesserklärung zum erstinstanzlichen Prozess verlesen wird und gab uns damit nochmals vor Gericht eine Bühne, was uns tatsächlich freute. Der Richter verlas also aus der ersten Erklärung, die ihr hier nachlesen könnt: http://www.falken-nuernberg.de/?p=2348

Dann kam es zu den Plädoyers. Nicos Verteidiger argumentierte in drei Schritten, warum Nico freizusprechen ist:

  1. Wurde die Fahne der HPG gezeigt? Nein. Er legte dazu unsere von der SJ-Gruppe Lichtenhof neu gebastelten Papierförmchen vor. Wir haben diese gebastelt, um der Staatsanwaltschaft etwas Nachhilfe in Sachen Geometrie zu geben. Michael Brenner zeigte an den Formen, dass ein gleichschenkliges Dreieck gleichschenklig bleibt, egal aus welchem Blickwinkel es betrachtet wird. Nur eine Teilung des vorderen Dreiecks hätte aus den Förmchen das Symbol der HPG gemacht. Man kam also einfach nicht hin, aus unseren gezeigtem Symbolen das Logo der HPG zu machen. Es kam in diesem Zuge noch zu amüsanten Szenen (nicht für den Staatsanwalt hihi!). Als Michael Brenner die gebastelten Förmchen hervorholte, bemerkte er, dass die Farben gar nicht stimmten, woraufhin es zu Gelächter von der Zuschauertribüne kam. Michael Brenner verwies darauf, dass ja der Herr Staatsanwalt im Raum säße und man demgemäß ja nie wüsste und man da ja mit aller Vorsicht vorgehen müsse, was zu noch mehr Belustigung führte.
  2. „Zum Verwechseln ähnlich“: Liegt Verwechslungsgefahr mit verbotenen Symbolen vor? Nein. Zugegeben, der Farbton war der gleiche. Dies ist in der kurdischen Bewegung kaum verwunderlich, jedes kurdische Lokal schmückt sich in den Farben rot, gelb, grün. Bei den Formen kommt man aber schon wieder gar nicht mehr hin, das wurde mehr als offensichtlich. Insofern ist keine Ähnlichkeit gegeben. Und auch der Vorsatz, der zu einer Verurteilung gegeben sein müsste, scheidet angesichts der verlesenen Prozesserklärung und der Zeugenaussagen eindeutig aus.
  3. Nico hat nie bestritten, das Symbol der YPG gezeigt zu haben. Im Gegenteil äußerten die Falken dies direkt im Anschluss an ihre Aktion auf verschiedenen Kanälen. Dieses Symbol ist nicht per se verboten, sondern nur, wenn es als „Ersatzsymbol“ für die PKK verwendet wird. Ein PKK-Bezug lag nicht vor, insofern liegt keine Strafbarkeit vor.

Der Staatsanwalt sah dies anders und versuchte gegen alle Fakten eine Strafbarkeit gegen Nico und die Falken zu konstruieren. Er behauptete nun, dass die beiden Dreiecke gleich groß gewesen seien, dass ja die Buchstaben Y,P und G auf dem gebastelten Symbol fehlten, sprach davon, dass Nico diese Schilder mit Absicht als Puzzle darstellen wollte, um in einer klandestinen Aktion die Schilder unabhängig voneinander auf das Dach des Karl-Bröger-Zentrums zu transportieren, dort zusammenzusetzen und so ungestraft verbotene Symbole zu zeigen. Der Staatsanwalt vermutete ganz schön viel kriminelle Energie bei uns, wir waren ganz baff von der wiederum kreativen Energie des Herrn Staatsanwaltes. Es war schon erschreckend, wie ein Staatsanwalt so dreist vor Gericht lügen konnte. Er behauptete weiterhin, dass Nico eine Verwechslung mit der HPG billigend in Kauf genommen hätte und wertete dann selbst die geometrische Lehrstunde der Verteidigung als Zeichen dafür, dass hier eine Straftat vorliege: angeblich traue sich selbst der Verteidiger nicht, die Symbole in den richtigen Farben zu zeigen. Er betonte dann also, dass an dem erstinstanzlichen Schuldspruch nichts zu beanstanden sei, fordert aber erneut eine Strafe von sechs Wochen Haft gegen Nico.

Nicos Verteidiger antwortete auf das Plädoyers des Staatsanwaltes noch einmal und stellte richtig: es gab keine gleichgroßen Dreiecke, sondern das grüne war größer. Es stellte den Rand des Symbols dar. Ja, die Buchstaben fehlten, aber es war, wie mehrfach betont, eine Bastelarbeit. Deswegen gab es keine Buchstaben. Zudem wird das Symbol der YPG auch häufiger ohne die erwähnten Buchstaben gezeigt. Er wiederholte deshalb den Antrag auf Freispruch. Nico schloss sich den Ausführungen seines Anwalts an.

Nach etwa zehn Minuten Beratung verkündete der Richter den Freispruch. Er und die beiden Schöffen hätten nochmal auf den Fotos die Dreiecke nachgemessen und eindeutig festgestellt, dass sie eben nicht gleichgroß sind. Herr Staatsanwalt hat also gelogen. Er bestätigte die Ausführungen der Verteidigung, wies Nico daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wird (dies bestätigte die Staatsanwaltschaft) und schloss die Versammlung.

Und Nico und wir gingen erstmal Cafe trinken, feiern und uns von dem belastenden Stress erholen.

Auch wenn die Revision abzuwarten bleibt, haben wir einen juristischen Erfolg erstritten: Nico wurde freigesprochen. Aber eben auch einen politischen: Es ist nicht verboten und darf nicht verfolgt werden, Symbole der YPG/YPJ zu zeigen. Auch in Bayern nicht. Leider ist das in den Einsatzleitungen der bayerischen Polizei zum Teil noch nicht angekommen. Und auch die staatsanwaltschaftliche Strategie, Kurd*innen und ihre Freund*innen für das Zeigen ihrer Symbole zu verfolgen, ging nicht auf. Es gelang ihr nicht, aus dem Zeigen der YPG-Symbole das Zeigen verbotener Symbole zu konstruieren. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass politische Pozessführung sehr sinnvoll ist. Sie lässt einen nicht so einsam vor den Einrichtungen dieser Klassenjustiz stehen. Keine Entschuldigung, kein Schuldeingeständnis – damit kann man erhobenen Hauptes und mit Selbstbewusstsein den Gerichtssaal verlassen. Denn Repression bedeutet nicht nur, Geld- oder Haftstrafen zu erlassen. Repression soll Angst machen und einschüchtern. Soll geständig machen und unsere Haltung beeinflussen. Wenn man aber selbstbewusst und ehrlich zu dem politischen Handeln steht und noch dazu viele Genoss*innen hinter sich weiß, dann bricht einen auch so ein nerviger Prozess nicht – egal wie er ausgeht.

Vielen lieben Dank an Alle, die unseren Prozess begleitet haben, die darüber berichtet haben, die Geld gespendet haben, die Nico verteidigt haben, die auf unseren Kundgebungen und im Gerichtssaal waren. Besonderer Dank geht an die drei Nürnberger Falken-Genossinnen, die die Solidaritätsarbeit organisiert und durchgeführt haben.

Freundschaft!